Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.   Vertragsabschluß

Der Käufer/Vertragspartner ist an seinen Auftrag sechs Monate gebunden. Der Kaufvertrag kommt durch Ausführung der Lieferung oder Auftragsbestätigung zustande. Die Übertragung von Rechten und Ansprüchen des Käufers aus dem Kaufvertrag an Dritte bedarf unserer schriftlichen Einwilligung.

2.   Versand, Gefahrenübergang

Mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder Abholer, spätestens mit dem Verlassen des Werkes oder Lagerortes, geht die Gefahr, insbesondere das Schadens- und Verlustrisiko auf den Käufer über.

 

3. Preise

Wir sind bis vier Monate nach Auftragserteilung an die vereinbarten Preise gebunden, bei späterer Lieferung gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer. Angebote sind stets freibleibend. Mit Erscheinen einer neuen Preisliste wird die vorherige Ausgabe ungültig.

4.   Zahlungen

Soweit nicht anders vereinbart, gilt ein Zahlungsziel von 10 Tagen netto. Zahlungen sind in dem Augenblick bewirkt, in dem der Betrag uns unwiderruflich gutgeschrieben wurde. Bei Abnahmeverzug sind mindestens 80% des Lieferwertes zzgl. Mehrwertsteuer zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitungen nach vorausgegangener Mahnung können Verzugszinsen ab Fälligkeitsdatum in Höhe on 4% über dem jeweiligen Bundesbankdiskont, mindestens jedoch 7% berechnet werden. Teilzahlungen setzen den Abschluß eines von uns zu vermittelnden Bank-Kaufkreditvertrages voraus.

EingehendeZahlungenfürLeistungenwer envonunsgrundsätzlich in folgender Reihenfolge verrechnet: 1 Kosten und Auslagen, 2 Verzugszinsen, 3 Reparatur-leistungen, 4 Verbrauchsmaterialien, 5 Geräte.Der Käufer/Vertragspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten sind.

5.   Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt auch bei Weiterverkauf bis zur völligen Bezahlung unser Eigentum. Als Bezahlung gilt bei Wechseln oder Schecks deren Einlösung, bei Teilzahlungen die Bezahlung der letzten Rate. Der Käufer/Vertragspartner verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren gegen Feuer, Diebstahl sowie Wasserschäden zu versichern. Ansprüche Dritter, die unser Eigentum berühren, sind uns unverzüglich mitzuteilen.

6.   Lieferung,Schadensersatz

Bei von uns fahrlässig verschuldeter Überschreitung vereinbarter Lieferfristen kann der Käufer in Höhe seines nachgewiesenen Schadens Entschädigung verlangen, soweit diese für jede vollendete Woche der Verspätung 0,5% des Lieferwertes und im ganzen maximal 5% des Lieferwertes desjenigen Teils der Lieferung nicht überschreitet, das wegen der Verspätung nicht genutzt werden kann. Der Käufer kann uns eine angemessene Nachfrist setzen, nach deren Ablauf er zum Rücktritt berechtigt ist.

Teillieferungen sind zulässig, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Käufer zumutbar ist, sie sind nach Rechnungserhalt innerhalb der genannten Fristen zu bezahlen. Schadens- und Aufwendungsansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubten Handlungen, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung des Verkäufers ist in diesem Fall auf den Kaufpreis beschränkt, so daß insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Produktions-/Leistungsausfall und entgangenem Gewinn gegen den Verkäufer nicht geltend gemacht werden können. Der Verkäufer empfiehlt dem Käufer den Abschluß entsprechender Versicherungen. Soweit dem Käufer Schadensersatzansprüche zustehen, verjähren diese mit Ablauf der für Sachmängel geltenden Verjährungsfrist.

7.   Inbetriebsetzung, Aufstellung

Die Aufstellung und Inbetriebnahme der von uns bezogenen Geräte darf nur über von uns ausgebildetem oder autorisiertem Fachpersonal erfolgen. Ansonsten entfallen sämtliche haftungsrechtlichen Ansprüche des Käufers. Lieferung und Montage erfolgen auf die vom Käufer nach unseren Angaben bauseits zu erstellenden Anschlüsse. Etwa notwendige Bau- und Installationsarbeiten (insbesondere Verlegung der erforderlichen Leitungen, Gas, Wasser, Elektrizität) gehören nicht zum Leistungsvertrag des Verkäufers. Der Verkäufer haftet nur für die ordnungsgemäße Handhabung und Aufstellung der Liefergegenstände.

8.   Gewährleistung

Der Verkäufer leistet Gewähr für die Fehlerfreiheit des Kaufgegenstandes in Werkstoff und Werkarbeit, jedoch nicht die Eignung des Kaufgegenstandes zu einem bestimmten Zweck. Dies zu prüfen und zu entscheiden ist allein Sache des Käufers. Mängelansprüche bestehen nicht bei kleineren technischen Änderungen, geringfügigen Abweichungen in Farbe und Design, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit oder bei natürlicher Abnutzung. Der Käufer/Vertragspartner ist verpflichtet, offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler binnen 8 Tagen nach Übernahme schriftlich anzuzeigen. Zeigt sich ein solcher Mangel später, so muß die schriftliche Anzeige binnen 8 Tagen nach Entdeckung gemacht werden. Ansonsten gilt der Liefergegenstand auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt. Ist der Käufer/Vertragspartner Gewerbetreibender, Selbständiger, Angehöriger eines freien Berufes, oder Vollkaufmann bzw. nutzt er den Liefergegenstand gewerblich oder beruflich und verkauft er ihn nicht an Verbraucher,  ist die  Gewährleistungfristsoweit nicht explizit anders vereinbart – auf 12 Monate beschränkt. Auch für Reparaturen und Instandsetzungen gilt bei gewerblicher beruflicher/ freiberuflicher Nutzung eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Für Privatkunden gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Im Gewährleistungsfall behalten wir uns das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung vor. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung und Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht der Minderung oder Wandlung. Für die bei der Nachbesserung eingebauten Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des Kaufgegenstandes Gewähr geleistet. Der Käufer hat uns die zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen erforderliche Zeit- und Gelegenheit zu geben. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten gehen zu unseren Lasten. Bei Verschleiß-/Verbrauchsmaterialien wie Ionenlaser, Plasmaröhren,Kohlendioxid- Laserröhren, Halbleiter Laserdioden, Laser Kristallen, Nichtlinearen optischen Kristallen, optischen Sensoren, beschichteten und unbeschichteten Optiken, entionisierenden und entoxidierenden Filtern, Farbstoff- und Wasserfiltern und Chemikalien, Glasfasern, Blitzlampen, Schläuchen ist die Gewährleistung auf 6 Wochen beschränkt. Der Gewährleistungsanspruch entfällt bei unsachgemäßer Behandlung des Liefergegenstandes oder wenn eine Instandsetzung oder Wartung durch Dritte oder nicht von uns autorisiertem Servicepersonal durchgeführt wurde.

9.   Unmöglichkeit, Vertragsanpassung

Soweit die Lieferung unmöglichist, ist der Käufer/Vertragspartner berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, daß der Verkäufer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Käufers auf 10% des Wertes der Lieferung, die wegen der Unmöglichkeit nicht vertragsgemäß verwandt werden kann.

10. Allgemeines

Der Käufer/Vertragspartner erklärt sich damit einverstanden, daß die durch die Geschäftsverbindung anfallenden Daten beimVerkäufer per EDV gesammelt und verarbeitet werden. Als alleiniger Gerichtsstand gilt, soweit nicht gesetzlich zwingend anders geregelt, bei allen aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden Streitigkeiten der Sitz des Verkäufers.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages
 oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

MeDys GmbH, Gruibingen 1.11.2018